Bedingungen für den Anschluss an das ukrainische Energiesystem

Der Anschluss an das ukrainische Energiesystem erfordert die Einhaltung bestimmter Bedingungen und Verfahren, einschließlich des Erhalts von technischen Expertisen (TEO) und technischen Bedingungen (TU).

Im Folgenden finden Sie eine allgemeine Beschreibung dieser Bedingungen:

  1. Erhalt von technischen Expertisen (TEO): Der erste Schritt für den Anschluss an das ukrainische Energiesystem besteht darin, eine technische Expertise (TEO) zu erhalten. Dieser Prozess beinhaltet die Kontaktaufnahme mit dem Übertragungsnetzbetreiber (oder dem Verteilnetzbetreiber bei einem Anschluss an das Verteilnetz) und die Beantragung einer technischen Expertise. Dabei müssen detaillierte Informationen über das geplante Anschlussobjekt, einschließlich Leistung, Betriebsmodus, technische Anforderungen usw., bereitgestellt werden.
  2. Entwicklung von technischen Bedingungen (TU): Nach Erhalt der technischen Expertise (TEO) muss ein Projekt der technischen Bedingungen (TU) für den Anschluss des Objekts an das Energiesystem erstellt werden. Das Projekt der technischen Bedingungen (TU) wird dem Übertragungsnetzbetreiber (oder dem Verteilnetzbetreiber) übergeben, der dessen Übereinstimmung mit den technischen Anforderungen und Standards prüft.
  3. Abschluss eines Anschlussvertrags: Nach der Zustimmung des Übertragungsnetzbetreibers (oder des Verteilnetzbetreibers) zum Projekt der technischen Bedingungen (TU) wird ein Anschlussvertrag zum Energiesystem abgeschlossen. Der Vertrag enthält Anforderungen und Bedingungen, die den Anschlussprozess, technische Parameter, Zahlungen und andere Aspekte regeln.
  4. Durchführung von technischen Arbeiten: Nach Abschluss des Anschlussvertrags müssen technische Arbeiten zum Bau oder zur Modernisierung der Energieanlagen durchgeführt werden.